Ausbildung
Nach Maßgabe von § 1 des Berufsbildungsgesetzes
ist Ausbildung eine Form der Berufsbildung, die durch folgende
Merkmale gekennzeichnet ist:
- Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang
- Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung
- Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen
Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse
- Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung |